Vorvertragliche Informationspflichen
Question: Ich habe vergessen, meinen Kunden in meinem Geschäft vor Vertragsabschluss zu informieren. Was kann ich tun?
Händler sind dazu verpflichtet, einen potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss zu informieren. Die Information besteht aus 8 wichtigen Teilaspekten, die Ihr Kunde kennen muss, bevor er in einen Vertrag einwilligt. Ist diese Information allerdings schon aus dem Kontext ersichtlich, brauchen Sie sich um diese 8 Aspekte nicht kümmern.
Wenn Sie die vorvertragliche Informationspflicht ignorieren, hat das mehrere Konsequenzen. Erstens gehen Sie das Risiko ein, Ihre Kunden zu enttäuschen und Ihren eigenen Ruf zu schädigen. Zweitens sieht das Gesetz unverzügliche Konsequenzen vor, wenn bestimmte vorvertragliche Informationspflichen nicht respektiert werden. Am wichtigsten: Sie riskieren eine Strafzahlung für die Nicht-Einhaltung der Verbraucherschutzverordnung.
Question: Abhängig von der Anzahl der Waren (z.B. Bücher) die mein Kunde bestellt, ändern sich die Postgebühren und es ist schwierig den Endpreis zu berechnen. Was kann ich tun?
Der Verbraucher muss vor Vertragsabschluss genau informiert werden. Der Gesamtpreis der Waren oder Leistungen, die Sie anbieten, muss klar sein. Das bedeutet, dass der Preis komplett ersichtlich ist, also alle Steuern, Fracht-, Liefer- und Postgebühren enthält. Wenn der Preis im Vorfeld nicht berechnet werden kann, müssen Sie die Art und Weise, wie der Preis berechnet wird, ausweisen.
Question: Ich biete Waren über meine Webseite an. Wenn ich alle verpflichteten rechtlichen Informationen angebe, schaut die Seite schrecklich aus, wie eine Liste. Was kann ich tun?
Diese Situation betrifft den Abschluss eines sogenannten Fernabsatzvertrages. Die vorvertraglichen Informationspflichen für diesen Vertrag sind überall in der EU die selben. Sie müssen mehr Information bieten als im stationären Handel.
Eine gute Möglichkeit, hier gesetzeskonform zu sein, ist die Verwendung von Icons, um die relevanten Informationskategorien zu zeigen. Hier ein Beispiel der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/files/model_digital_products_info_complete_nl.pdf
Question: Ich möchte meine Produkte in allen EU-Ländern verkaufen. Muss ich sie in alle EU-Sprachen übersetzen lassen?
Jedes Mitgliedsland kann die Sprache festlegen, in die Information dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wird. In den meistens Fällen ist das die offizielle Landessprache.
Wenn Sie die Information in einer anderen als der offiziellen Sprache zur Verfügung stellen, gilt die Information als nicht zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich hier über die offiziellen Sprachen der einzelnen Länder:
Wenn sich also die Webseite eines Händlers an die Verbraucher eines Mitgliedsstaates richtet, welches sprachliche Besonderheiten nach Artikel 6(7) der Verordnung implementiert hat, muss der Händler dem Verbraucher Vertragsinformationen in der vom Mitgliedsland geforderten Sprache zur Verfügung stellen.
Question: Ich möchte meine Produkte nicht in allen EU-Ländern anbieten. Kann ich mich weigern, an Kunden in anderen EU-Ländern zu verkaufen?
Unter den derzeit geltenden Regeln gibt es keine Online-Verkaufsverpflichtung für Waren oder Dienstleistungen. Das wird sich aber ändern mit der Einführung der Geoblocking Verordnung, die eine Verkaufsverpflichtung, aber keine Lieferverpflichtung von Waren oder Leistungen vorsieht. Wenn Sie Ihre Geschäftsaktivitäten an Verbraucher außerhalb Ihres eigenen Landes richten, dann gilt nach EU-Recht normalerweise die Gesetzgebung des Landes in dem der Verbraucher lebt, mit dem Sie einen Vertrag schließen. Wenn Sie sich beide für eine andere Gesetzgebung entschieden haben, genießt Ihr Kunde trotzdem weiterhin den Verbraucherschutz, dem ihm die Gesetzgebung seines Heimatlandes zusichert.
Falls Sie vermeiden wollen, dass man Sie als Händler ansieht, der sein Geschäft in ein anderes Land verlagert, um den Verbraucherschutzgesetzen Ihres Landes zu entgehen, sollten Sie vorsichtig agieren. Damit Sie zum Beispiel nicht den Eindruck erwecken, dass Sie auf den Markt eines Nachbarlandes abzielen, können Sie sich entscheiden, Ihre Webseite nicht in die Sprache dieses Landes übersetzen zu lassen.
Widerrufsrecht
Question: Mein Kunde hat ein Paket zurückgeschickt. Wie kann ich feststellen, an welchem Tag/Datum er das Paket erhalten hat und ob die 14-Tage-Frist des Widerrufsrechts bereits verstrichen war?
Die Antwort auf diese Frage hängt von der Liefervereinbarung ab. Die 14 Tage-Frist beginnt mit dem Moment ab dem der Verbraucher physisch im Besitz der Ware ist, ablesbar etwa auf der Emfpangsbestätigung des Lieferdienstes.
Question: Mein Kunde hat mir das Paket 16 Tage nach Erhalt zurückgeschickt. Was kann ich tun?
Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware innerhalb einer 14 Tage-Frist zurückzuschicken. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem er seine Widerrufsentscheidung dem Händler mitgeteilt hat. Daher gilt für den Händler das Datum, an dem ihn der Verbraucher über den Widerruf informiert hat und die folgenden 14 Tage. Schickt der Verbraucher das Paket später zurück, kann der Händer dies verweigern.
Question: Mein Kunde hat ein Buch bestellt, nach 5 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und es zurückgeschickt. Das Buch enthielt Kaffeeflecken. Was kann ich tun?
Der Verbaucher hat das Recht, die Ware in Augenschein zu nehmen. Wenn aber der Gebrauch des Produkts mehr als notwendig erscheint, wie in diesem Fall, kann der Verkäufer die Wertminderung des Produkts schätzen und dieses Geld vom Verbraucher einfordern.
Question: Mein Kunde hat die bestellten Laufschuhe ausprobiert (die Schuhe stinken), aber dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sie zurückgeschickt. Was kann ich tun?
Siehe oben. Der Kunde hat das Recht, ein Produkt zu prüfen und zu verwenden, als würde er in einem Geschäft stehen. Also kann er die Schuhe anprobieren. Wenn er aber die Schuhe mehr als notwendig verwendet hat, was sich etwa dadurch zeigt, dass die Schuhe stinken, dann hat der Händler das Recht, für die Wertminderung bezahlt zu werden. Das ist speziell der Fall, wenn die Schuhe nicht mehr als neuwertig verkauft werden können.
Question: Mein Kunde hat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und das Paket rechtzeitig zurückgeschickt. Er hat von mir verlangt, die Postgebühren zu bezahlen, obwohl ich ihn vor Vertragsabschluss darüber informiert habe, dass er selbst dafür aufkommen muss. Was kann ich tun?
Wenn der Verbraucher vorab darüber informiert wurde, dass er die Rückgabe der Ware zahlen muss, hat der Händler keine Verpflichtung, diese Kosten zu übernehmen.
Verbraucherschutz und Gewährleistung im Falle schadhafter Ware
Question: In Irland beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Jahre. Das EU-Recht legt ein Minimum von 2 Jahren fest und viele EU-Länder haben diese 2 Jahre implementiert. Wenn ich meine Waren in einem Land verkaufe, in dem die Gewährleistungsfrist 6 Jahre beträgt, gilt für mich dann die 6 Jahres-Frist oder die zweijährige Frist?
In der Praxis ist der verpflichtende Verbraucherschutz eines anderen Landes nur relevant, wenn die Gesetzgebung dort einen strengeren Schutz vorsieht, als das Rechtssystem es in Ihrem Land tut bzw. die Gesetzgebung, auf die Sie und Ihr Kunde sich geeinigt haben. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn die rechtliche Gewährleistungsfrist länger ist als in Ihrem eigenen Land.
Question: Ich habe einem Kunden das falsche Paket geschickt. Ich habe ihm schwarze Schuhe statt den weißen gesandt, die er bestellt hat. Was kann ich tun?
Wenn der für den Verbraucher und den Händler bindende Vertrag tatsächlich festhält, dass die Schuhe weiß sind, dann ist offensichtlich, dass die gelieferte Ware nicht dem entspricht, was im Vertrag steht. Die Wahrscheinlichkeit ist daher hoch, dass der Verbraucher sich rasch beschwert und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dieses Recht hat er, wenn er die Waren online gekauft hat. In diesem Fall fehlt die Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag. Die Schuhe stimmen nicht mit der Händlerbeschreibung überein. Hier hat der Verbraucher das Recht, einen Ersatz für die weißen Schuhe zu verlangen, weil sie nicht damit übereinstimmen, was im Vertrag stand. Der Verbraucher könnte mit den Schuhen auch zufrieden sein und nach einem Preisnachlass fragen.
Question: Ich habe zerbrechliche Ware in schlechter Verpackung geschickt und die Ware (zum Beispiel Brillen) kam beim Kunden beschädigt an. Was kann ich tun?
Zweifellos hat der Kunde keine kaputten Brillen bestellt und daher entspricht die gelieferte Ware nicht dem Vertrag. Der Kunde hat also ein Recht auf Wiedergutmachtung und auf den Ersatz der Ware.
Question: Ich habe mein Geschäft vor einem Jahr zugesperrt, aber ein Kunde kontaktiert mich, weil das Produkt, das er vor anderthalb Jahren gekauft hat, defekt ist. Was soll ich tun?
Da Sie nicht mehr aktiv sind und Ihr Geschäft wahrscheinlich rechtlich nicht mehr existiert, können Sie Ihren Kunden direkt an den Hersteller des Produktes verweisen oder an ein anderes Geschäft, das ähnliche Waren oder Marken anbietet. Jedenfalls beginnt die zweijährige Gewährleistungspflicht ab dem Tag an dem der Verbraucher das Produkt in Besitz nimmt.
Question: Mein Kunde bringt sein Rad zurück in mein Geschäft. Der Rahmen rostet. Er behauptet, der Rost begann 3 Monate nach dem Kauf. Der Kunde beschwert sich aber erst 7 Monate nach dem Kauf. Was kann ich tun?
Da der Kunde erst mehr als sechs Monate nach Auftreten des Problems das Rad zurückbringt, muss er nachweisen, dass dieses Problem bereits von Anfang an besteht. Wenn er dazu in der Lage ist und Sie ihm glauben, dann gilt die zweijährige Gewährleistungsfrist und der Kunde hat ein Recht auf einen Ersatz oder eine Reparatur. Sie können Ihm zum Beispiel anbieten, nur den Rahmen und nicht das gesamte Rad zu ersetzen.
Unlautere Geschäftspraktiken
Question: Mein Mitbewerber hat über seine Eingangstür geschrieben: "Bestes Produkt in der Stadt". Wir verkaufen die selben Produkte (Kameras). Was kann ich tun?
Die Grundlage für die Behauptung, dass Produkte die "besten" sind, ist auf jeden Fall nicht sehr überzeugend. Es steht nichts in der Anzeige, das diese Behauptung untermauert. Das könnte als subjektive Behauptung angesehen werden und wir können annehmen, dass sich ein durchschnittlicher Verbraucher dadurch nicht täuschen lässt.
Trotzdem gilt Vorsicht mit dieser Art von Anzeigen. Sie könnte als irreführend angesehen werden, weil "Der Beste der Stadt" auch so interpretiert werden kann, dass eine unabhängige Institution dem Händler diese Auszeichnung verliehen hat, auch wenn das nicht der Fall war. Hier könnte es passieren, dass Menschen getäuscht wurden. Daher ist es ratsam, mit solchen Behauptungen sehr vorsichtig zu sein.
Question: Ich verkaufe Pizzas über eine Webseite. Als Marketingstrategie verwende ich sehr viel Käse. Darf ich sie mit dem Slogan bewerben: "die Pizza mit dem meisten Käse" oder brauche ich eine wissenschaftliche Studie um diese Aussage zu beweisen?
Es gibt kaum Beweise, die diese Behauptung stützen. Per Defition wird hier festgestellt, dass die Pizzas mehr Käse enthalten als alle Pizzas von Ihren Mitbewerbern. Das könnte als irreführend angesehen werden und könnte die Interessen der Mitbewerber ungerechterweise schädigen. Es ist besser, Sie schreiben, die Pizza hat "extrem" oder "sehr" viel Käse.
Question: In meinem Geschäft habe ich letzte Woche ein Plakat aufgehängt auf dem steht "20% Rabatt diese Woche" auf ausgesuchte Ware, weil ich Platz schaffen will. Ich habe die Produkte nicht verkauft. Ich kann sie nicht billiger anbieten. Kann ich das Plakat hängen lassen, bis ich alles verkauft habe?
Nein. Das gilt als unlautere Geschäftspraxis und steht explizit auf der schwarzen Liste. Sie behaupten fälschlicherweise, dass ein Produkt nur für eine sehr kurze Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar ist. Damit provozieren Sie eine unverzügliche Entscheidung und nehmen dem Verbraucher ausreichend Gelegenheit oder Zeit für eine informierte Entscheidung.
Question: Ich habe einem Kunden einen Tablet-PC verkauft. Er hatte ihn ein Jahr in Verwendung. Nach diesem Jahr hat er festgestellt, dass das Tablet über weniger Speicher verfügt als ihm gesagt wurde. Was kann ich tun?
Sie können das Produkt zurücknehmen und es an den Hersteller zurückschicken, mit dem Sie einen Vertrag haben. In diesem Fall war der Speicher des Tablet-PC ein gewichtiges Element der Kaufentscheidung des Verbrauchers und er wurde getäuscht, wenn ihm ein Tablet mit weniger Speicher verkauft wurde als angekündigt.
Es sollte jedoch geklärt werden, ob der Kunde wirklich über die Speichergröße nicht Bescheid wusste oder ob er nur versucht, ein neues Tablet umsonst zu bekommen. Sie können zum Beispiel argumentieren, dass die Speicherkapazität klar auf der Verpackung ausgewiesen wird.
Question: Letzte Woche habe ich Kameras in einer Lokalzeitung beworben. Sie waren nach zwei Tagen ausverkauft. Immer noch kommen Kunden und fragen danach. Kann ich Ihnen ähnliche Kameras von einer anderen Marke anbieten?
Die Antwort auf diese Fragen hängt von zahlreichen Faktoren ab. In solchen Fällen absolut vermeiden müssen Sie "Lockangebote". Das gilt als unlautere Geschäftspraktik und steht explizit auf der schwarzen Liste der Verordnung über unlautere Geschäftspraktiken.
Es ist Ihnen nicht gestattet, diese Produkte überhaupt nicht auf Lager zu haben oder nur eine minimale Menge. Wenn Ihr Bestand im Verhältnis zur Werbekampagne unverhältnismäßig gering ist, gilt die Praktik höchstwahrscheinlich als unlauter.
ADR/ODR
Question: Wo finde ich Informationen zu Alternativer Streitbeilegung in meinem Land?
Der einfachste Weg führt über die ODR Webseite ec.europa.eu/odr. Wählen Sie eine Sprache und "Streitbeilegungsstellen im Menü. Dort erhalten Sie eine vollständige Liste und können nach Ländern filtern.
Question: Wenn es mehrere Streitbeilegungsstellen in meinem Land gibt, wie suche die eine aus?
Normalerweise sind die Streitbeilegungsstellen auf bestimmte Bereiche, Produkte oder Dienstleistungen spezialisiert. Am besten wählen sie eine (oder mehrere) die in Ihrem Bereich tätig ist. Ist die Auswahl größer, gibt es die Möglichkeit nach weitere Kriterien zu wählen – wieviel verlangt die ADR um sich meinen Fall anzusehen, wie weit ist sie von mir entfernt und andere Bedingungen, die für Sie von Bedeutung sind.
Question: Ich stimme der Entscheidung der Streitbeilegungsstelle nicht zu. Was kann ich tun?
Zuerst müssen Sie sich ansehen, was die Streitbeilegungsstelle in dazu sagt. Die Stelle muss Sie über Ihre nächsten Schritten informieren. In manchen Fällen ist die Entscheidung für Sie bindend, wenn Sie diese nicht vor Gericht anfechten. In anderen Fällen ist die Entscheidung lediglich eine Empfehlung und Sie können selbst bestimmen, ob Sie diese akzeptieren.
Question: Ich glaube, die Streitbelegungsstelle ist eher konsumentenfreundlich statt händlerfreundlich. Was kann ich tun?
Streitbeilegungsstellen haben unparteiisch und unabhängig zu agieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass sich eine Streibeilegungsstelle nicht an diese Prinzipien hält, können Sie diese Information einer übergeordeten Institution zukommen lassen.
Question: Ich bin ein Online-Händler. Ich habe einen Streitfall mit einem Kunden, der eine Sprache spricht, die ich nicht verstehe. Gibt es eine Lösung?
Als Händler können Sie Ihren Kunden an die ODR-Webseite verweisen:
Die Webseite bietet automatische Übersetzungen für alle Dokumente, kann also in dieser Hinsicht sehr hilfreich sein.