Modul 3 über Verbraucherrechte und Gewährleistung
Consumer Law Ready ist ein Experten-Trainings-Programm für KMU. Ziel dieses Programmes ist es, KMU dabei zu unterstützen, die aktuellen europäischen und nationalen Gesetze zu verstehen und einzuhalten. Das dritte Modul führt Sie in die Welt der Gewährleistung.
Was werde ich in diesem Trainings-Modul lernen?
Erweist sich eine Ware als mangelhaft, haben die Konsumenten nach den gängigen EU-Gesetzen ein Recht auf Nachbesserung, etwa Reparatur. Der in Frage kommende Gesetzesrahmen dafür ist die EU-Richtlinie 1999/44/EG über bestimmte Aspekte des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter. Unter anderem lernen Sie
Den Geltungsbereich des Widerrufsrechts kennen
Welche rechtlichen Schritte den Verbrauchern bei fehlerhaften Produkten zustehen
Was Sie tun müssen, wenn sich Verbraucher wegen Reparatur oder Produktersatz an Sie wenden
Die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung
Wie lange Verbraucher bei fehlerhaften Produkten ihre Rechte geltend machen können
Wie lange Verbraucher bei fehlerhaften Produkten ihre Rechte geltend machen können
Das klingt nach einem ganz schönen Arbeitsaufwand, aber kein Grund zur Beunruhigung – wir arbeiten mit vielen praktischen Beispielen, um die Inhalte verständlicher zu machen.
Das klingt nach einem ganz schönen Arbeitsaufwand, aber kein Grund zur Beunruhigung – wir arbeiten mit vielen praktischen Beispielen, um die Inhalte verständlicher zu machen.
Ein paar Infos vorab:
Was bedeutet Gewährleistungsrecht?
Verbraucher haben ein Recht darauf, das zu erhalten, was ihnen versprochen wurde. Wenn Sie also zum Beispiel wasserdichte Schuhe verkaufen, dann sollten diese Schuhe auch tatsächlich wasserdicht sein. Sind sie das nicht, haben die Verbraucher ein Recht darauf, dass diese Schuhe repariert oder ersetzt werden – kostenfrei.
Was geschieht, wenn ich der Meinung bin, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht fehlerhaft war?
Prinzipiell ist es Verbraucherpflicht, nachzuweisen, dass das Produkt nicht dem Vertrag entspricht. Jedoch müssen Sie innerhalb von zumindest sechs Monaten nach dem Kauf nachweisen, dass der Mangel nicht schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. In manchen Ländern kann diese Frist auch länger sein.
Kann ich eine Konsumentenbeschwerde an den Produzenten weiterreichen?
Nein, können Sie nicht. Wenn Sie Waren an die Verbraucher verkauft haben, die nicht der im Vertrag angegebenen Qualität entsprechen, sind Sie als Verkäufer in der Pflicht, dieses Problem laut den anwendbaren nationalen Handelsgesetzen zu beheben.
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